AGB

Sehr geehrte Versicherte,

 

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hebammenteam der Hebammerei Kassel und Ihnen als unsere Klientin und bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

 

  1. Vertragsgegenstand

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hebamme und der Klientin für die Erbringung von Hebammenleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung.

 

  1. Leistungsumfang

 

Die Hebamme erbringt ihre Leistungen entsprechend den fachlichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen. Der genaue Umfang der Leistungen ist im Behandlungsvertrag festgelegt. Die Hebamme ist berechtigt, eine Vertretung einzusetzen, wenn sie selbst verhindert ist.

 

 

 

  1. Terminvereinbarungen und Absagen

 

  • Termine werden nach Absprache vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich
  • Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus seitens der Versicherten abgesagt werden
  • Bei nicht rechtzeitiger Absage eines Termins wird die Hebamme ein Ausfallhonorar in Höhe von 75€ in Rechnung stellen
  • Bei Hausbesuchen können verkehrsbedingte Verzögerungen auftreten. Die Hebamme bemüht sich, Verspätungen telefonisch mitzuteilen

 

  1. Honorare und Abrechung

 

  • Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, rechnet die Hebamme über unseren Abrechnungspartner Severins mit der Krankenkasse ab
  • Privatleistungen und Selbstzahlerleistungen werden der Klientin direkt in Rechnung gestellt
  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen
  • Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet
  • Die im Behandlungsvertrag genannten Pauschalen und Zusatzleistungen können nicht von der Krankenkasse übernommen werden und sind von der Klientin selbst zu tragen

 

  1. Erreichbarkeit und Bereitschaft

 

  • Die Hebamme ist während der im Behandlungsvertrag genannten Zeiten erreichbar
  • Bei Abwesenheit wird eine Vertretung benannt oder auf alternative Ansprechpartner verwiesen
  • Eine durchgehende 24-Stunden-Erreichbarkeit wird grundsätzlich nicht angeboten, außer dies wurde explizit vereinbart und gesondert vergütet

 

  1. Schweigepflicht und Datenschutz

 

  • Die Hebamme unterliegt der beruflichen Schweigepflicht
  • Patientendaten werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und aufbewahrt
  • Die Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Klientin oder wenn gesetzliche Verpflichtungen dazu bestehen

 

  1. Haftung

 

  • Die Hebamme haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
  • Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte verursacht werden

 

  1. Leihgegenstände

 

  • Für die Nutzung von Leihgegenständen (z.B. Tragesysteme, Geburtshocker, Milchpumpe) wird eine Leihgebühr erhoben
  • Bei Verlust oder Beschädigung von Leihgegenständen ist die Klientin zum Ersatz verpflichtet
  • Die Rückgabe muss bis zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen

 

  1. Kündigung

 

  • Der Behandlungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
  • Bei Kündigung durch die Klientin bleiben die Zahlungsverpflichtungen für bereits erbrachte Leistungen bestehen
  • Bei Kündigung durch die Hebamme wird, sofern erforderlich und gewünscht, eine Weiterversorgung organisiert, welche jedoch nicht garantiert werden kann

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
  • Gerichtsstand ist der Praxissitz der Hebamme

 

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder sollten sich in diesem Vertrag Regelungslücken herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch grundsätzlich nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Vertragslücken eine Regelung zu treffen, die in rechtlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn dieses Vertrages gewollt haben, oder gewollt hätten.

 

Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat die Nichtigkeit des gesamten Vertrages nur dann zur Folge, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen Vertragspartner unzumutbar wird

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Durch eine vom Vertragstext abweichende Praxis werden keine Rechte und Pflichten begründet, oder abgeändert und führen zu keiner Vertragsänderung beziehungsweise Ergänzung.

 

Die Versicherte bestätigt, ausführlich und vollständig über die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeklärt worden zu sein und diese verstanden zu haben.